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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
2012/06/22

Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift) mit Lichtbild und Unterschrift.

3. Reisebestätigung und Reiseprogramm vom Reisebüro für die Gruppentouristen; Flug-, Hotelreservierung und Reiseplan für die Touristen, die die China-Reise selbst organisieren.

4. Einladung von den jeweils einladenden Personen für Familienzusammenführung und Freundenbesuch (mit Pass- oder Ausweiskopie und Aufenthaltserlaubnis in China); Einladung von den zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum.

Die Einladung soll folgende Informationen enthalten: (1) Name, Geschlecht und Geburtsdatum der eingeladenen Person; (2) Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Besuchsort, Reisekosten der eingeladenen Person; (3) Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel der einladenden Person/Institution; (4) Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Person/Institution.

5. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

6. Zulassungsschreiben der Universität und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein Gesundheitszeugnis ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

7. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis von mehr als 6 Monaten in Deutschland. Antragsteller aus EU- und Schengen-Staaten benötigen eine Kopie der Meldebestätigung innerhalb 6 Monaten in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.

Visagebühr (nur in Bargeld)

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

1.a. Visum, einmalige Einreise         

pro Person 30 Euro

1.b. Visum, zweimalige Einreise

pro Person 45 Euro

1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate

pro Person 60 Euro

1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr

pro Person 90 Euro

2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit

2.a. Visum, einmalige Einreise

pro Person 30 Euro

2.b. Visum, zweimalige Einreise

pro Person 50 Euro

2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate

pro Person 70 Euro

2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr

pro Person 100 Euro

3. US-Amerikaner

Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner

pro Person 115 Euro

Gruppenvisum für US-Amerikaner

pro Person 100 Euro

Bearbeitungszeit

Ab 05.07.2012 wird der Express-Service des Visums für die Volksrepublik China aufgehoben. Die Bearbeitungsdauer der Visa beträgt 4 Arbeitstage. Es gilt sowohl für die chinesische Botschaft als auch für die chinesischen Generalkonsulate in der Bundesrepublik Deutschland.

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung.

Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Mehr zum Journalistenvisum unter http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm

Sonstiges: Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.

Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig:

Konsularabteilung der Botschaft der VR China

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00

(Annahme bis 11:30, zwischen 11:30 und 12:00 überreichte Anträge werden erst am darauffolgenden Tag bearbeitet.)

Brückenstraße 10

10179 Berlin

Tel: 030-27588572

Fax: 030-27588519

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulatder VR China in Frankfurt a.M

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 (Einlass bis 11:30)

Stresemannallee 19-23,60596 Frankfurt a.M

Tel.069-75085548(Pass), 75085534(Visa), 75085549(Beglaubigung), 015117129745(Erreichbarkeit in Notfällen, keine konsularische Auskunft!),

Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 14:00 bis 16:00

Generalkonsulat der VR China in Hamburg

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Elbchaussee 268

22605 Hamburg

Tel: 040-82276018

Fax: 040-8226231

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in München

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Roman Str.107

80639 München

Tel: 089-17301612

Fax: 089-17301623

Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

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