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Mitteilung zu veränderten Visagebühren
2008/12/22

AUFGRUND DER GLEICHBEHANDLUNG IN BEZUG AUF VISAGEBÜHREN ZWISCHEN DER VR CHINA UND DER BRD SIND DIE VISAGEBÜHREN AB 01. JANUAR 2009 NEU GEREGELT. NÄHERE ANGABEN SIND IM „MERKBLATT ZUR BEANTRAGUNG EINES VISUMS FÜR DIE VOLKSREPUBLIK CHINA" UNTER „VISAGEBÜHREN" ZU FINDEN.

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